Kindesunterhalt
21. März 2012Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 –
Der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter nach § 1626 a BGB verfassungswidrig
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Urteil vom 3. Dezember 2009 gegen Deutschland:
Der grundsätzliche Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der Alleinsorge an die Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz des Wohls eines nichtehelichen Kindes, ist nicht verhältnismäßig und ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Urteil vom 2. Februar 2011 gegen Österreich:
Väter nichtehelicher Kinder müssen das Recht haben, prüfen zu lassen, ob eine gemeinsame elterliche Sorge oder die Zuweisung der Alleinsorge an den Vater besser für das Kind ist.
Für Mediationen zum (Kindes-) Unterhalt bitte beachten: seit dem 1.1. 2011 gibt es eine Neubearbeitung der Düsseldorfer Tabelle. Sie gilt 2012 unverändert weiter. (unter google: Düsseldorfer Tabelle)