neue Informationen zur Mediation


21. Juli 2012 – Inkrafttreten des Mediationsgesetzes

Kernstück des Gesetzes ist das sog. Mediationsgesetz als einem „Berufsgesetz“ für Mediatoren, das neben einer Begriffsbestimmung der Mediation die Aufgaben des Mediators umreißt und ihn zur Offenlegung von Interessenkollisionen, zur Verschwiegenheit sowie zur Aus- und Fortbildung verpflichtet. Daneben ergeben sich weitreichende Neuerungen aus den begleitenden Änderungen der verschiedenen Prozessordnungen. Anders als der Regierungsentwurf schließt das Gesetz jetzt ausdrücklich auch die Finanzgerichtsbarkeit ein und erstreckt sich damit auf alle fünf Gerichtszweige.

Außerhalb des Gerichts tätige Mediatoren sind gemäß § 4 MediationsG zur Verschwiegenheit über Inhalt und Ablauf des Mediationsverfahrens verpflichtet. Im Fall des Scheiterns der Mediation steht ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht in nachfolgenden Streitverfahren, etwa vor Zivil- und Schiedsgerichten zu.

Die Aus- und Fortbildungspflichten von Mediatoren werden in § 5 MediationsG geregelt.
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Kindesunterhalt

Für Mediationen zum (Kindes-) Unterhalt bitte beachten: seit dem 1.1.2019 gibt es eine Neubearbeitung der Düsseldorfer Tabelle. (unter google: Düsseldorfer Tabelle).

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Mediation – Neuerungen zur Zertifizierung zum zertifizierten Mediator

Am 21. August 2016 wurde die lange erwartete „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren-ZMediatAusbV“ im Bundesgesetzblatt verkündet, BGBl Teil I, Nr. 42, S. 1995-1997.
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