Mediation – Neuerungen zur Zertifizierung zum zertifizierten Mediator

Am 21. August 2016 wurde die lange erwartete „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren-ZMediatAusbV“ im Bundesgesetzblatt verkündet, BGBl Teil I, Nr. 42, S. 1995-1997.

Die Verordnung regelt u.a. die Voraussetzungen für die Ausbildung und Fortbildung, §§ 3, 4; die Inhalte der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung nach § 3, §6, die Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen, § 7 sowie Details zu den Inhalten der Ausbildung (Anlage zur Verordnung). Die Verordnung tritt am 1. Sept, 2017 in Kraft treten. (Abruf auf der Internetpräsenz des BMJ).

Folgende Inhalte für eine Ausbildung nennt die Verordnung:

  1. Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden)
  2. Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation (30 Stunden)
  3. Verhandlungstechniken und – kompetenz (12 Stunden)
  4. Gesprächsführung, Kommunikationstechniken (18 Stunden)
  5. Konfliktkompetenz (12 Stunden)
  6. Recht der Mediation (6 Stunden)
  7. Recht in der Mediation (12 Stunden)
  8. Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis (12 Stunden)

Gesamt: mindestens 120.

Diese Inhalte werden in meiner 2. Ausbildung ab Oktober 2016 voll berücksichtigt.