Grundsätze der Mediation

Springen zu:Was Sie schon immer über Mediation wissen wolltenGrundsätze der MediationAblauf der Mediation
Mediation – Neuerungen durch das FamFGMediation – Neuerungen zur Zertifizierung zum zertifizierten Mediator

Grundsätze von Mediation

1. Mediation ist ein Verfahren, das Personen in Konflikt- oder Streitsituationen unterstützt, selbständig und außergerichtlich eine eigene Konflikt- oder Streitregelung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und für alle von ihnen Vorteile bringt.

2. Prinzipien von Mediation sind Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Informiertheit aller Beteiligten, ferner Neutralität und Allparteilichkeit der Mediator/innen sowie strikte Vertraulichkeit und Fairness des Prozesses.

3. Mediatoren sind ausgebildet und erfahren in zielführender Gesprächsführung und in der Regelung von Konflikten. Sie verfügen über ein fundiertes Grundwissen über die sozialen und psychischen Bedingungen von Konfliktverläufen zwischen Personen, Institutionen und Organisationen.

4. Mediatoren helfen den Beteiligten, einen konstruktiven Dialog in einer friedlichen Atmosphäre zu beginnen und erfolgreich zu beenden. Sie geben den Beteiligten Informationen, die sie zur eigenverantwortlichen Konfliktregelung einsetzen können. Mediatoren arbeiten nicht als Schiedsrichter oder Schlichter. Sie wollen den Beteiligten auch nicht ihre Meinung aufzwingen. Wenn psychologische Beratung gewünscht wird oder den Mediatoren als förderlich erscheint, können die Beteiligten Namen und Adressen von entsprechenden Fachkräften erhalten.

5. Informationen, die im Vermittlungsverfahren bekannt oder ausgetauscht werden, unterliegen einem besonderen Vertrauens- und auch Datenschutz. Mediatoren offenbaren keine Daten gegenüber Dritten, insbesondere nicht gegenüber Gerichten oder Behörden.

6. Mediatoren geben rechtliche Informationen, soweit sie für die Beteiligten erforderlich sind, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Wegen ihrer Neutralität können und wollen sie jedoch nicht parteilichen rechtlichen Rat ersetzen. Deshalb werden die Beteiligten ermuntert, sich jederzeit parteilichen rechtlichen Rates zu versichern.

7. Mediation lebt von der aktiven Zusammenarbeit der Beteiligten, in ihrem beider Interesse. Deshalb ist es erforderlich, dass sie gleichberechtigt und regelmäßig an den vereinbarten Vermittlungssitzungen teilnehmen. Jeder der Beteiligten sichert volle Offenheit und volle Vertraulichkeit aller Informationen zu, die für eine sachgerechte Regelung der Streitpunkte notwendig sind. Jeder der Beteiligten versichert, den jeweils anderen in seinen physischen, psychischen und emotionalen Integrität zu achten und deshalb jegliche Beeinträchtigung des anderen zu unterlassen. Mediation kann abgebrochen werden, wenn diese Grundsätze verletzt werden.

8. Ziel von Mediation ist eine eigene, einvernehmliche Regelung der Sach-und Streitfragen.
Auf Wunsch unterstützen Mediatoren die Beteiligten bei der Umsetzung der Vereinbarung.

9. Mediation ist beendet, wenn
– die Beteiligten eine Vereinbarung gemeinsam erreicht haben;
– die Beteiligten keine Vereinbarung erreichen können oder sie beide oder einer der Beteiligten die Beendigung wünschen;
– die Mediatoren zur Überzeugung gelangt sind, dass eine Einigung im gegenwärtigen Verfahren nicht erreichbar ist;
– die Mediatoren die Überzeugung gewonnen haben, dass wegen des Verhaltens eines Beteiligten oder aus einem sonstigen wichtigen Grund (z.B. nicht behebbares ungleiches Kräfteverhältnis) die Beendigung des Vermittlungsverfahrens angezeigt erscheint.

10. Mediation kann jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn beide Beteiligten das gemeinsam wünschen.